1. Platz beim Gestaltungswettbewerb der Jugendfeuerwehr

Vor den Sommerferien stellte sich die Jugendfeuerwehr bei den Schülern der 3. und 4. Klassen mit einem Besuch auf dem Schulhof vor. Die Kinder waren beeindruckt von dem großen Feuerwehrauto, durften darin Platz nehmen und auch mal die schwere Feuerwehrjacke anprobieren. Es wurde viel gefragt und gestaunt.

Zum Abschluss wurde der Wettbewerb der Jugendfeuerwehr vorgestellt, bei dem Feuerwehrautos gebastelt werden sollten. Daraufhin beteiligten sich viele Klassen an der Bastelaufgabe, sodass eine Gemeinschaftsarbeit eingereicht werden konnte. Bei der Prämierung auf dem Feuerwehrfest Anfang September strahlten die Kinder und Lehrer der Schule, denn wir erreichten den ersten Platz.

So kamen die teilnehmenden Klassen in den Genuss das Feuerwehrauto zu sehen und einige Gemeinschaftsaufgaben unter Aufsicht der Feuerwehrmänner zu bewältigen. Zudem durften drei Kinder jeder Klasse einen Nachmittag bei der Feuerwehr Uetersen verbringen. Die Wettbewerbsteilnahme war ein voller Erfolg!

Schülerfahrkarten Schuljahr 2023/24

Ab dem 15.05.2023 kann die Schülerfahrkarte für das Schuljahr 2023/2024 beantragt werden.

    • alle aktuell bewilligten und ausgegebenen Fahrkarten werden im SH-Tarif zum 31.07.2023 und im hvv-Tarif zum 31.08.2023 von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten gekündigt und verlieren somit auch ihre Gültigkeit zum entsprechenden Datum.

Was bedeutet das?

    • alle Bestands- und Neuschülerinnen und -schüler müssen für das Schuljahr 2023/2024 einen neuen bzw. ersten Antrag über den OLAV-Onlineantrag stellen und erhalten bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab dem neuen Schuljahr fast alle das Deutschland-Ticket. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, für die bereits in den vorherigen Schuljahren 21/22 oder 22/23 eine Schülerfahrkarte über das Online-Antragsverfahren bewilligt wurde.
    • Die Anspruchsvoraussetzungen haben sich nicht geändert. Es gelten weiterhin die kreisspezifischen Regularien bzw. die Sonderregeln der Schulträger.
    • Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/2024 ist über den OLAV-Onlineantrag ab dem 15.05.2023 möglich und sollte bis spätestens 30.06.2023 durch die Antragstellerinnen und Antragsteller – für die Sicherstellung der Aushändigung zum ersten Schultag – vorgenommen werden.
    • Alte Papierfahrkarten im SH-Tarif können nach dem Gültigkeitsende einfach entsorgt werden.
    • E-Tickets im hvv-Tarif sollten nach Möglichkeit nach dem Erhalt der neuen Fahrkarte an die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten zurückgeschickt werden.

Weiter Infos finden Sie auf dem Flyer_Elterninfo.

Bufdis gesucht!

Für den Bundesfreiwilligendienst an der Grundschule Birkenallee suchen wir dich!

Start: 01.08.2023 oder 01.09.2023

Dauer: 1 Jahr

Unterstützung bei 

  • Pausenaufsichten
  • Ausflügen
  • Hausaufgabenhilfe
  • AGs
  • in den Klassen im Unterricht

 

Du bist

  • flexibel
  • freundlich
  • verlässlich
  • selbstständig
  • motiviert mit Kindern und Lehrkräften zusammenzuarbeiten
  • mindestens 18 Jahre alt 

Hast du Interesse? 

Dann schicke uns deine Bewerbung bis 31.05.2023 mit Lebenslauf und letztem Zeugnis: schule-birkenallee . uetersen[at]schule . landsh . de

 

Präsenzunterricht Schuljahr 2021/22

Nach den Sommerferien kommen alle Grundschülerinnen wieder im Klassenverband zur Schule und erhalten Unterricht gem. Stundenplan. Dafür ist es notwendig, dass sich alle Beteiligten an das angepasste Hygiene- und Infektionsschutzkonzept halten.

Die Kinder kommen je nach zugewiesenem Eingang ab 07.45 Uhr auf das Schulgelände und begeben sich auf dem vorgeschriebenen Weg direkt in den Klassenraum, wo das Händewaschen und ggf. Desinfizieren erfolgt.

Zur Zeit (Stand 20.08.2021) besteht in den Innenräumen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Kinder werden daher auf dem Weg in die Pause und auf dem Weg aus der Pause durch die zuständige Lehrkraft begleitet. Auf dem Schulhof dürfen die Masken abgenommen werden.

Alle Schülerinnen und Schüler testen sich jeweils montags und mittwochs vor Unterrichtsbeginn mittels eines Antigen-Schnelltestes in der Schule selbst. Ohne einen gültigen Testnachweis ist die Teilnahme am Schulbetrieb zur Zeit nicht gestattet (siehe FAQ: Schleswig-Holstein- wir testen)

Damit Infektionsketten besser nachverfolgt werden können, haben die einzelnen Klassenstufen zugewiesene Schulhofareale, die wöchentlich wechseln.

 

Kinder, die an respiratorische Symptomen (z. B. trockner Husten und/ oder Halsschmerzen, Verlust des Geschmackssinns, Fieber) leiden oder deren im selben Haushalt lebenden Angehörigen respiratorische Symptome zeigen, sollen nicht am Unterricht teilnehmen. Hierzu gibt es eine verbindlich vorgeschriebene Vorgehensempfehlung des Ministeriums (Schnupfenplan).

Kinder, die während des Unterrichtes schwere Erkältungssymptome zeigen, die über einen einfachen Schnupfen , Halskratzen oder gelegentliches Husten hinausgehen, werden umgehend separiert und nach Hause geschickt.

Kranke Kinder dürfen erst wieder in die Schule, wenn sie in einem guten Allgemeinzustand sind und keine weiteren Krankheitszeichen hinzugekommen sind (siehe Vorgehensempfehlung) .

Das Betretungsverbot des Schulgeländes gilt auch weiterhin. Ausschließlich Schülerinnen und Schüler, die zum Regelunterricht zugelassen sind, d. h. getestet, geimpft oder genesen sind, dürfen das Schulgelände betreten. Die Ankommzeit der Kinder beträgt daher maximal 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Unmittelbar nach Ende des Regelunterrichtes müssen alle Schülerinnen und Schüler umgehend das Schulgelände verlassen. Die Klassen werden dazu von der Lehrkraft nach draußen begleitet.

Eltern dürfen das Schulgelände nur mit vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung betreten, wenn Sie nachweisen können, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.

Im Falle von (teilweisen) Schulschließungen und Hybridunterricht nutzt die Schule das Videokonferenzsystem Jitsi, sowie die Lernplanform itslearning. Alle Schülerinnen und Schüler haben dazu Zugangsdaten und Passwort durch die Klassenleitung erhalten. Bitte beachten Sie die Nutzungsordnung und die Hinweise zum Datenschutz.

Spendenaktion für ukrainische Flüchtlingskinder

Am 1.4.2022 veranstalteten die Klassen 4c und 4d der Grundschule Birkenallee einen Flohmarkt. Dafür brachten die SchülerInnen nicht mehr genutztes Spielzeug von zuhause mit, um es zu verkaufen. Die Klasse 2c bastelte fleißig Freundschaftsbänder für den Verkauf. Auch Bilder wurden extra gemalt und für den Verkauf bereit gestellt.  Der Flohmarkt fand im Mehrzweckraum der Schule während der 1. und 2. Schulstunde statt. Alle anderen SchülerInnen waren eingeladen und kamen zahlreich. Der Erlös soll gespendet werden zugunsten von ukrainischen Kindern.

Parallel gab es (wie in der Vorwoche) einen Kuchenverkauf. Diesen führte die Klasse 3a durch. In dieser Woche backten auch Kinder aus anderen Klassen fleißig für den Verkauf. So konnten alle Kinder und LehrerInnen viel Kuchen, Muffins und Kekse einkaufen. Auch der Erlös aus dem Verkauf soll zugunsten von ukrainischen Kindern gespendet werden.

Die Kinder hatten Freude am Kaufen und Verkaufen und insgesamt kam ein Betrag von 631,28 € zusammen und wurde gespendet.

Ende April wird es einen Spendenlauf geben, bei dem die Kinder für jede gelaufene Runde Geld von ihren Sponsoren erhalten. Wir hoffen auf gutes Wetter und motivierte Sportler!

Fahrradverkehrstage der 4. Klassen

Am 23. und 24. März wurde fleißig geradelt: Geschicklichkeit, langsames sowie schnelles Fahren und schwierige Hindernisse waren dabei. Die Kinder der 4. Klasse bereiteten sich in dem durch die Verkehrswacht Pinneberg e.V. bereitgestellten Parcours auf die Fahrradprüfung vor. Die Hindernisse simulierten verschiedene Situationen aus dem Alltag (Slalom, Ausweichen, Vollbremsung, einhändiges Kreisfahren) oder forderten die Kinder heraus. So wurden schmale oder schräge Bretter sowie eine Wippe überfahren.

Außerdem übten die Kinder ihre Reaktion in verschiedenen Situationen in einem Computer-Spiel, dem Verkehrs-Sinn-Trainer. Mit einem Fahrradlenker steuerten die Kinder auf der Beamerleinwand durch den Verkehr.

Wir bedanken uns herzlich bei den helfenden Eltern, die tüchtig bei Auf- sowie Abbau anpackten und die Stationen während des Vormittags betreuten. Ebenfalls bedanken wir uns bei Herrn Vollstedt von der Verkehrswacht Pinneberg e.V., der den Parcours zur Verfügung stellt sowie betreut.

Wir wünschen den Kindern viel Erfolg bei der baldigen Fahrradprüfung!

Die Klimaschweine

Am 15.02.2022 kamen die Viertklässler unserer Schule in den Genuss einer Autorenlesung. Zu Gast war die Illustratorin Julia Neuhaus mit dem Buch „Die Klimaschweine“. Das Buch kann nun auch in der Schülerbücherei ausgeliehen werden.

Wir danken dem Friedrich-Bödecker-Kreis und unserem Schulverein für die Übernahme der Lesungskosten.

Brief der Ministerin zum Schulstart nach den Osterferien

Bitte beachten Sie den Brief der Ministerin zum Schulstart nach den Osterferien, hier finden Sie insbesondere Hinweise zur Teststrategie und zur Quarantäneverordnung.

Darf Ihr Kind an den schulischen Selbsttests teilnehmen, füllen Sie bitte unbedingt die aktuelle Einverständniserklärung aus. Das ist nur einmalig nötig, muss aber am ersten Schultag vorliegen.

Entscheiden Sie sich für Möglichkeit 2, muss ihr Kind täglich eine Testbescheinigung eines anerkannten Testzentrums, einer Apotheke oder eines Arztes vorweisen, die nicht älter als 3 Tage sein darf.

Führen Sie die Tests mit Ihrem Kind Zuhause durch, müssen Sie die Selbsttests vorerst aus eigenen Mitteln besorgen, die qualifizierte Selbstauskunft ausfüllen und Ihrem Kind mit in die Schule geben. Auch diese Selbstauskunft darf nicht älter sein als 3 Tage, der Selbsttest Zuhause muss also auch regelmäßig von Ihnen durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie insbesondere nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt die aktuell gültige Quarantäneverordnung und das beiliegende Merkblatt.

Vielen Dank für Ihre Kooperation!