Ausweitung des Notbetriebs bis 19.04.2020

Ausweitung des Notbetriebs an der Grundschule Birkenallee bis zum 19. April 2020

1. Bedarf für eine Notbetreuung an Schulen

Mit Geltung ab dem 16. März 2020 sind Betretungsverbote sowie Verbote von schulischen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft erlassen worden. Ausgenommen sind Kinder von Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftigte zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind und eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen können.
Zu den kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere folgende Bereiche:
• Energie – Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
• Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) – inkl. Zulieferung, Logistik,
• Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
• Gesundheit – Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
• Informationstechnik und Telekommunikation – insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
• Medien und Kultur – Risiko- und Krisenkommunikation,
• Transport und Verkehr – Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
• Wasser und Entsorgung,
• Staat und Verwaltung – Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
• Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.

Erforderlich ist, dass beide Elternteile in einem dieser Bereiche tätig oder alleinerziehend sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinischen-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Ein Beschäftigungnachweis ist zwingend erforderlich. Auf den einschlägigen Erlass des MSGJFSzuletzt vom 19. März 2020 wird verwiesen.

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die erforderlichen
Schutzmaßnahmen sind derzeit bis zum 19. April 2020 vorgesehen. Um trotz der Schulschließung und zur Vermeidung von Betreuungslücken den Eltern aus diesen besonders benötigten Berufsfeldern ihren Dienst für uns zu ermöglichen, stellen Schulen ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung.

2. Organisation der Notbetreuung an Schulen

Die Notbetreuung findet grundsätzlich an der zuständigen Schule statt. Die betroffenen Eltern melden rechtzeitig (bis 15 Uhr am Vortag) ihren Betreuungsbedarf unter notbetreuung[at]schule-birkenalle . de bei der Schule an.
Das Notbetreuungsangebot wird erbracht von Lehrkräften, die sich freiwillig zur Übernahme der Aufgabe bereit erklären.
Grundsätzlich besteht das Notbetreuungsangebot von 08.00 bis 13.00 Uhr. Ein darüber hinausgehender Betreuungsbedarf kann bei Vorliegen weiter Gegebenheiten ggf. persönlich mit der Betreuungsklasse geregelt werden.

Kann an der zuständigen Schule aus organisatorischen oder personellen Gründen im Einzelfall ausnahmsweise das Betreuungsangebot nicht gewährleistet werden, wird ein mit der nächstgelegenen Einrichtung abgestimmtes Notbetreuungsangebot vorgehalten, darüber werden die betroffenen Eltern kurzfristig informiert.

 

3. Organisation der Notbetreuung an Schulen während der Ferienzeit

Die besondere Situation kann es erforderlich machen, dass Eltern, die den o.g. Berufsgruppen angehören, nicht wie geplant in den Osterferien ihre Kinder betreuen können, sondern Dienst tun müssen. Um für diese Eltern eine verlässliche und planbare Betreuungssituation im außerordentlichen Bedarfsfall sicherzustellen, soll an den Schulen bis zum 19. April 2020 ein Notbetreuungsangebot zur Verfügung stehen. .

Während der Ferienzeit ist die Schule zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 04122-460130 oder unter notbetreuung[at]schule-birkenallee . de erreichbar,  damit neu auftretende Bedarfe zur Notbetreuung angemeldet werden können.

Mehrsprachige Informationen als Basis für richtiges Handeln im Umgang mit dem Coronavirus

Verständliche Informationen sind Basis für richtiges Handeln.

Hier erst einmal Infos in Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch und Französisch.

 

Infos in anderen Sprachen sollen noch folgen.

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hygiene-advice-1730352

Coronavirus in Deutschland

 

Information in your language

hygiene advice in english, turkish, arabic, french and russian Information in your language

By taking just a few simple measures, you can help protect yourself and others against infectious diseases. Find key hygiene tips here in your language.

 

Wash your hands regularly and properly (at least 20 seconds) with soap and water.

Foto: Getty Images/EyeEm

Viral infections – hygiene works! (english)

 By taking just a few simple measures, you can help protect yourself and others against infectious diseases (english). PDF, 143 KB, nicht barrierefrei

Viral enfeksiyonlar – hijyen korur! (turkish)

 Basit tedbirlerle kendinizi ve başkalarını bulaşıcı hastalıklardan korumaya yardımcı olabilirsiniz (turkish). PDF, 148 KB, nicht barrierefrei

Preventing invections (english)

 The Top Ten tips for hygiene (english) png, 438 KB, nicht barrierefrei

Preventing invections (arabic)

 The Top Ten tips for hygiene (arabic) png, 456 KB, nicht barrierefrei

Preventing invections (french)

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Preventing invections (russian)

 The Top Ten tips for hygiene (russian) png, 461 KB, nicht barrierefrei

Preventing invections (turkish)

 The Top Ten tips for hygiene (turkish) png, 434 KB, nicht barrierefrei

Liste der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung

Zu den kritischen Infrastrukturen im Sinne der Verordnung zum Anspruch auf Notbetreuung zählen folgende Bereiche:

  1. Energie: Strom-, Gas- und Kraftstoffversorgung gemäß § 2 BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) vom 22. April 2016 (BGBl. I S. 958), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Juni 2017 (BGBl. I S. 1903),
  2. Wasser: Öffentliche Wasserversorgung und öffentliche Abwasserbeseitigung gemäß § 3 BSI-KritisV, Gewässerunterhaltung, Betrieb von Entwässerungsanlagen,
  3. Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), einschließlich Zulieferung und Logistik, gemäß § 4 BSI-KritisV,
  4. Informationstechnik und Telekommunikation einschließlich der Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze gemäß § 5 BSI-KritisV,
  5. Gesundheit: Krankenhäuser, Rettungsdienst, ambulante, stationäre und teilstationäre Pflege, Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore, Sanitätsdienste der Bundeswehr gemäß § 6 BSI-KritisV, sowie die für den ordnungsgemäßen Betrieb einer stationären Pflegeeinrichtung erforderlichen Dienstleistungen (Nahrungsversorgung, Hauswirtschaft, Reinigung),
  6. Finanzen, Bargeldversorgung, Sozialtransfers gemäß § 7 BSI-KritisV,
  7. Transport und Verkehr, einschließlich der Logistik für die kritischen Infrastrukturen, öffentlicher Personennahverkehr, gemäß § 8 BSI-KritisV,
  8. Entsorgung, insbesondere Abfallentsorgung,
  9. Medien und Kultur: Risiko- und Krisenkommunikation,
  10. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, insbesondere Regierung und Parlament, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz, Hochwasserschutz,
  11. In Schulen Tätige, soweit diese zur Aufrechterhaltung einer Notbetreuung sowie zur Durchführung der Abschlussprüfungen oder der Vorbereitung auf Abschlussprüfungen eingesetzt werden, Sonderpädagoginnen an Förderzentren mit Internatsbetrieb; in Kindertageseinrichtungen Tätige, soweit diese zur Aufrechterhaltung einer Notbetreuung eingesetzt werden, sowie Kindertagespflegepersonen,
  12. Leistungsangebote der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch, stationäre Gefährdetenhilfe, stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe und ambulante sowie teilstationäre Angebote der Jugendhilfe als notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung des Kindeswohls nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch.

Schulschließung bis 19.04.2020

Ab Montag, den 16.03.2020 wird die Schule wegen der Ausbreitung des Coronavirus bis voraussichtlich 19.04.2020 geschlossen. Es findet aber ein schulischer Notbetrieb bis Mittwoch, den 18. März 2020 statt für Kinder, bei denen beide Elternteile Berufe ausüben, die systemrelevante Infrastrukturbereiche (z. B. Pflegekräfte, Ärzte, Polizisten, Beschäftigte in der Lebensmittelbranche) betreffen und die keine Alternativbetreuung organisieren können. Dies gilt auch für die Betreuung. Bitte melden Sie sich per Mail bis Sonntag, 15.03.2020, wenn Ihr Kind am Notbetrieb teilnehmen muss. Sie erhalten dann am Sonntag Abend genaue Informationen zum Notbetrieb per Mail.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Informationsseite des Bildungsministeriums.

 

Schulschließung wegen Ausbreitung des Coronavirus

Liebe Eltern!

Ab Montag, den 16.03.2020 wird die Schule wegen der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen. Es findet aber ein schulischer Notbetrieb bis Mittwoch, den 18. März 2020 statt für Kinder, bei denen beide Elternteile Berufe ausüben, die systemrelevante Infrastrukturbereiche (z. B. Pflegekräfte, Ärzte, Polizisten,…) betreffen. Bitte melden Sie sich per Mail, wenn Ihr Kind am Notbetrieb teilnehmen muss.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Informationsseite des Bildungsministeriums und der Schulhomepage (www.schule-birkenallee.de).

Mit freundlichen Grüßen

Maja Hatje, Schulleiterin